Zweck des Instituts ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Ge­biet des Rettungswesens. Schwerpunkte der Institutstätigkeit, sind die Durch­führung von öffentlichen, wissenschaftlichen Tagungen und Seminaren, die Heraus­ga­be von Fachpubli­ka­tio­nen, die För­de­rung der Anwendung von Erkenntnissen der Wissenschaft sowie die Forschung auf allen Gebieten des Rettungswesens. Das Institut kann hier sowohl selbst tätig werden, als auch Forschungsaufträge an Hilfspersonen Im Rahmen des § 57 Abs. 1 Satz 2 Ab­ga­ben­ordnung, vergeben. Alle gewonnenen Erkenntnisse aus Forschung und sonstigen wissenschaft­lichen Tätigkeiten, werden zeitnah veröffentlicht.

Zu den Forschungsgebieten des Instituts zählen u. a., die Anforderungen an den Rettungsdienst im Wandel der Gesellschaft, die Prüfung speziellgesetzlicher Regelungen im Hinblick auf das Recht der Europäischen Gemeinschaft, der Vergleich qualitativer Kennzahlen im Hinblick auf regionale Unterschiede in den Versorgungsstrukturen, die Ermittlung vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven in den Systemen, die Untersuchung und Bewertung unterschiedlicher Krankheits- und Verletztenbilder, die Erstellung von Algorithmen für eine standardisierte Patientenversorgung sowie die Untersuchung von Auswirkungen auf die Kostensituation der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Veränderung der Rahmenbedingungen. Eine Ausweitung der Forschungsgebiete steht dem Institut zu jeder Zeit frei.